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   VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05   

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https://dejure.org/2005,4349
VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05 (https://dejure.org/2005,4349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.12.2005 - 4 UE 1207/05 (https://dejure.org/2005,4349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 4 UE 1207/05 (https://dejure.org/2005,4349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 3 BauGB, § 3 BImSchG
    Außenbereich; Tierhaltung; Wohnbebauung; Abstand; Zumutbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides hinsichtlich der Errichtung eines Boxenlaufstalles für 66 Milchkühe plus Nachzucht

  • Judicialis

    BImSchG § 3; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Rinderstall in Gemengelage - Außenbereichsinsel, Gemengelage, Geruchsimmissionen, Mittelwertbildung, Normabstand, Rinderhaltung, Vdi-Richtlinie 3474, Zwischenwert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VDI-Richtlinien-Entwurf als Orientierungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 129
  • DÖV 2006, 529
  • BauR 2006, 807
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02

    Wohnbebauung - landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05
    Letztgenannter Bebauungsplan war Gegenstand eines vom Kläger beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig gemachten Normenkontrollverfahrens (Az: 4 N 3189/02) nebst zugehörigem Eilverfahren (Az: 4 NG 469/02).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, des beim VG Kassel anhängigen Klageverfahrens Az: 2 E 1506/04 (Erteilung einer Baugenehmigung für einen Boxenlaufstall) sowie der abgeschlossenen Normenkontrollverfahren mit den Aktenzeichen 4 N 3189/02 und 4 NG 469/02, ferner auf die Bauakten der Beklagten mit den Aktenzeichen VA-970075, VA-2003/0078, BA 2003-1249 sowie die seitens der Beteiligten eingereichten Bebauungspläne Nr. 2, Nr. 18 und Nr. 46 mit den jeweiligen Änderungen und die von Dipl. Ing.

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits im Urteil vom 26.05.2003 in dem vom Kläger gegen den Bebauungsplan Nr. 46 der beigeladenen Gemeinde eingeleiteten Normenkontrollverfahren - 4 N 3189/02 - dargelegt, dass die bereits bestehende Wohnbebauung entlang der Rhönbergstraße von der im Gebiet des Bebauungsplans neu entstehenden Wohnbebauung zu weit entfernt sei, als dass der dazwischen liegende Bereich als - zu schließende - Baulücke gewertet werden könnte, die eine Bebauung nach § 34 BauGB zuließe.

    Davon ist der Senat bereits in dem zitierten Urteil vom 26.05.2003 in dem Normenkontrollverfahren des Klägers gegen die beigeladene Gemeinde (Az: 4 N 3189/02) ausgegangen und hat zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei der genannten Richtlinie nicht um etwas völlig Neues, sondern um eine Weiterentwicklung der bislang für die Tierhaltung maßgebenden VDI-Richtlinien handele, in die der neueste Erkenntnisstand eingebracht worden sei und dass keine Gründe erkennbar geworden seien, die ihrer Heranziehung entgegenstehen könnten.

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05
    In der Rechtsprechung (vgl. statt vieler: BVerwG, Beschluss vom 28.09.1993 - 4 B 151/93 -, BRS 55 Nr. 165 m.w.N.) ist geklärt, dass städtebauliche Konflikte in so genannten Gemengelagen, also mit aufeinanderprallenden, unterschiedlichen Nutzungen, unter anderem nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme auszugleichen sind.

    Wenn in diesem Sinne ein "Mittelwert" der Sache nach lediglich einen zwischen zwei Richtwerten liegenden "Zwischenwert" darstelle, dann gelte dies auch für andere Beeinträchtigungen, mithin auch für Geruchsimmissionen (BVerwG, Beschluss vom 28.09.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05
    Baurechtlich genehmigte Wohnhäuser, die in unmittelbarer Nähe eines bereits bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes errichtet werden, sind regelmäßig darin vorbelastet, dass die dort Wohnenden bis zu einem gewissen Grad mit den für die Landwirtschaft typischen Immissionen rechnen müssen und sich auch nicht darauf verlassen können, dass es auf Dauer nicht zu stärkeren Belästigungen kommt, als sie bereits bei Entstehen der Wohnhäuser üblich waren (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).

    Gleiches gilt für die Wohnbebauung südlich des geplanten Vorhabens entlang der K 5. Es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass - worauf auch das erstinstanzliche Urteil zutreffend hingewiesen hat - die Eigentümer von am Rande des an sich für die Aufnahme landwirtschaftlicher Nutzungen vorgesehenen Außenbereichs gelegenen Wohngrundstücken, was die Belastung durch Lärm und Gerüche aufgrund landwirtschaftlicher Betätigung anbelangt, gerade nicht die Herstellung oder Erhaltung von Verhältnissen einfordern können, wie sie in reinen oder allgemeinen, ansonsten unvorbelasteten Wohngebieten anzutreffen sind (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BRS 32 Nr. 155; Beschluss vom 18.12.1990, BRS 50 Nr. 25).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.12.2005 - 4 UE 1207/05
    Auch der Gesichtspunkt der Priorität könne bedeutsam sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 49.82, NVwZ 1986, 642).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2016 - 1 MB 21/15

    Verwendung und Anwendung der Immissionsrichtwerte der GIRL (juris:

    Eine - ähnlich begründete - "Zwischenwertbildung" ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, so in Fällen einer Gemengelage zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und angrenzender Wohnnutzung (VGH Kassel, Urt. v. 08.12.2005, 4 UE 1207/05, BauR 2006, 807, vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 30.11.2012, 2 D 95/11.NE, Juris sowie OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.01.2016, 12 LA 217/14, Juris).
  • VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für

    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 148/08.KS und 2 K 150/08.KS), die beigezogenen Akten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen: 4 N 3189/02, 4 NG 469/03, 4 UE 1207/05, 4 A 1649/08 und 4 B 1902/14) und die Bauakte des Landkreises Fulda 7200-BA-2012-0734, Bl. 1-340).
  • VGH Hessen, 12.11.2007 - 4 N 3204/05

    Immissionskonflikt aufgrund der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Sie können aber als brauchbare Orientierungshilfe herangezogen werden, weil sie vielfach praxisgerechte und bereits erprobte Differenzierungen enthalten (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 4 N 3189/02 - Hessischer VGH, Urteil vom 8.12.2005 - 4 UE 1207/05 - BRS 69 Nr. 103 = BauR 2006, 807; in diesem Sinne auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2006 - 3 S 771/06 - BauR 2006, 651).
  • VGH Bayern, 24.04.2012 - 2 ZB 10.2894

    Dorfgebiet; aufgegebene Landwirtschaft; Abweichung von Abstandsflächen;

    Ebenso wurden die Arbeiten am Entwurf des Nachfolgers, der VDI-Richtlinie 3474 "Emissionsminderung Tierhaltung Geruchsstoffe", welche in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 8.12.2005 Az. 4 UE 1207/05 BauR 2006, 807) herangezogen wurde, eingestellt.
  • VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 4027/05

    Schweinestall; Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 3471 auf einen einzelnen

    Auch soweit von Obergerichten der Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 als brauchbare Orientierungshilfe für die Zumutbarkeitsbewertung von Immissionen aus der Tierhaltung herangezogen wird (u.a. Hess. VGH, Urt. v. 08.12.2005 - 4 UE 1207/05 - ( juris ) und OVG Schleswig Holstein, Urt. v. 19.09.2002 - 1 L 136/02 - ( juris) ), sieht das Gericht keinen weiteren Klärungsbedarf.
  • VG Stuttgart, 06.07.2006 - 6 K 2033/06

    Anwendbarkeit des Entwurfs der VDI-Richtlinie 3474; Anwendbarkeit der

    Zwar wird auch dieser Entwurf von einigen Gerichten weiterhin als brauchbare Orientierungshilfe für die Zumutbarkeitsbewertung von Immissionen aus der Tierhaltung, u.a. von Rindern, herangezogen (u.a. Hess. VGH, Urt. v. 08.12.2005 - 4 UE 1207/05 - (juris) und OVG Schleswig Holstein, Urt. v. 19.09.2002 - 1 L 136/02 - (juris) ).
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